Die Rechtsanwaltskanzlei Schirmer ist als modernes Anwaltsbüro für Unternehmen und Privatpersonen seit 1998 im Bereich des Mietrechts, Wohnungseigentumsrecht, allgemeines Immobilienrecht und Maklerrecht tätig. Im Jahre 2006 wurde Ihr von der Rechtanwaltskammer Sachsen der Titel "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen.
Höchste fachliche Qualität der anwaltlichen Tätigkeit, persönlicher Einsatz und hohe Motivation verstehen wir als Selbstverständlichkeit. Langjährige Erfahrung garantieren eine optimale Betreuung der Mandanten.
Die Recht der Wohnraummietverhältnisse
-Abschluss des Mietvertrages – Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien, Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge
-Kündigungs- und Räumungsrechtsstreitigkeiten bis zur Zwangsräumung
-vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, Sonderkündigungsrechte, Aufhebungsvertrag
-Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach dem Mietspiegel, aufgrund der Angabe von Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten, nach Modernisierung und nach einer Betriebskostenabrechnung
-Mahnung rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage
-Betriebskosten, Heizkosten, Abrechnung und Klage sowie der Bearbeitung des Widerspruchs
-Kautionsabrechnung
-Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltung, Überprüfung der Klauseln zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
-Mängel an der Mietsache - Mietminderung und Zurückbehaltungsrechte
-Abwicklung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung, Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache
-Abwehr und Durchsetzung des Vermieterpfandrechts
-Rechtsverhältnisse der Mietergemeinschaft
-Erbfall und Mietrecht, Sonderkündigungsrechte
-Verhältnis des Mieters zur Wohnungseigentümergemeinschaft
-Mieter in der Insolvenz (Kündigungsmöglichkeiten, Verhältnis zum Insolvenzverwalter)
-Vermieter in der Insolvenz (Verhältnis zum Insolvenzverwalter, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung sowie Sonderkündigungsrecht des Erstehers nach § 57 a ZVG)
Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
-Beratung und Vertretung zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Provision
-Unterschied zwischen Nachweismakler und Vermittlungsmakler (Überprüfung der Maklerverträge, Überprüfung der Entstehung des Provisionsanspruchs)
-Überprüfung der kausalen Tätigkeit des Maklers zur Entstehung des Provisionsanspruches
-Nachträglicher Verfall des Provisionsanspruches aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts vom Kaufvertrag
-Rechtsnatur der Reservierungsvereinbarung
-Abschluss des Gewerbemietvertrages – Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien und Regelungsinhalte gebräuchlicher Formularmietverträge
-Schriftformerfordernis bei Mietverträgen über 1 Jahr, Anforderungen an die Schriftform sowie Anforderungen an die Schriftform bei Änderungen zum Mietvertrag
-Kündigungs- und Räumungsrechtsstreitigkeiten bis zur Zwangsräumung
-vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, insbesondere bei Verletzung der Schriftform, Sonderkündigungsrechte, Zeitmietvertrag, Aufhebungsvertrag
-Sonderkündigungsrechte des Erstehers nach § 57 a ZVG,
-Mieterhöhung nach Staffelmiete, Indexmiete
-Betriebspflicht, Zulässigkeit und Durchsetzung
-Betriebskosten und Heizkosten, Abrechnung und Klage
-Mietkaution, Arten der Sicherheitsleistung und Höhe, Abrechnung der Kaution und Klage
-Schönheitsreparaturen, Überprüfung von Klauseln zu den Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Wegnahme von Inventar
-Mängel an der Mietsache, Mietminderung und Zurückbehaltungsrechte
-rückständige Miete, Mahnverfahren und Klage
-Abwicklung des Mietverhältnisses, Rückgabe des Gewerbeobjekts, Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache
-vertraglicher und gesetzlicher Konkurrentenschutz
-Erbfall und Mietrecht, Sonderkündigungsrechte Verhältnis des Mieters zur Wohnungseigentümergemeinschaft
-Mieter in der Insolvenz (Kündigungsmöglichkeiten, Verhältnis zum Insolvenzverwalter)
-Vermieter in der Insolvenz (Verhältnis zum Insolvenzverwalter, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung sowie Sonderkündigungsrecht des Erstehers nach § 57 a ZVG)
Rechtsanwältin Schirmer, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
-Vertretung in miet- und Wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren vor den Amts-, Landes- oder Oberlandesgerichten
-Vollständige Durchführung der Zwangsvollstreckung bis zur Abnahme der Vermögensauskunft , Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Eintragungen von Zwangssicherungshypotheken, Vertretung in Zwangsverwaltungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahrens
Rechtsanwältin Schirmer, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht